Steuern und Gebühren

Wasserhärten im Markt Ebensfeld


Steuern

Grundsteuerreform; Aktuelle Information

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 beschlossen, dass der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 340 % und für die Grundsteuer B auf 190 % festgelegt wird.  Sollten Sie Fragen zum Bescheid des Marktes Ebensfeld haben, so können Sie sich gerne an die Verwaltung, Steueramt (09573/9608-18) wenden.

Die Grundlage des Bescheides bildet neben der Satzung auch der Messbetrag vom Finanzamt. Hierzu haben Sie in den letzten Wochen oder Monaten einen Messbetragsbescheid von Ihrem zuständigen Finanzamt erhalten. Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Beratung bzw. Wertung hinsichtlich des Messbetrages vornehmen dürfen. Von Seiten des Finanzamts wurden die Kommunen aufgefordert,
bei Fragen zum Messbetrag darauf zu verweisen, sich schriftlich mit dem für Sie zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen oder sich an die Information-Hotline zur Bayerischen Grundsteuerreform unter der Telefonnummer 089 307 000 77 zu wenden.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird ab dem 01.01.2025 auf 340 % und für die Grundsteuer B ab dem 01.01.2025 auf 190 % festgesetzt.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird ab 01.01.2025 auf 380 % erhöht.

Grundsteuer A 340 v. H.
Grundsteuer B190 v. H.
Gewerbesteuer380 v. H.
Hundesteuer35,00 €
Hundesteuer für Kampfhunde mit Wesenstest350,00 €
Hundesteuer für Kampfhunde700,00 €

Wassergebühren

Wassergebühren
Wasserverbrauchsgebühr2,11€ / m³ (netto) u. 2,26 € /m³ (brutto)
Wassergrundgebühr30,00 € / Jahr (netto) u. 32,10 € (brutto)

Kanalgebühren

Kanalgebühren
Kanalbenutzungsgebühren (Kläranlage Ebensfeld, Draisdorf, Itzgrund)3,17 € / m³
Kanalbenutzungsgebühr (keine Kläranlage)1,63 € / m³
Kanalbenutzungsgrundgebühr (Kläranlage Ebensfeld, Draisdorf, Itzgrund)30,00 € / Jahr
Kleineinleiterabgabe18,00 € / Einwohner

Lisa Zillig
Badesee, Schule, Steueramt
Rinnigstraße 6
96250 Ebensfeld

Anforderung der SteuerID durch den Bürger

Sie können sich Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erneut anfordern.

Anforderung Steuer ID

Das Bundeszentralamt für Steuern wird die SteuerID schriftlich an die Anschrift senden, die von der Meldebehörde übermittelt wurde.

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