Steuern und Gebühren

Wasserhärten im Markt Ebensfeld


Steuern

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wurde ab dem 01.01.2025 auf 340 % und für die Grundsteuer B ab dem 01.01.2025 auf 190 % festgesetzt.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wurde ab 01.01.2025 auf 380 % erhöht.

Grundsteuer A340 v. H.
Grundsteuer B190 v. H.
Gewerbesteuer380 v. H.
Hundesteuer35,00 €
Hundesteuer für Kampfhunde mit Wesenstest350,00 €
Hundesteuer für Kampfhunde700,00 €

Wassergebühren

Wassergebühren
Wasserverbrauchsgebühr2,11 € / m³ (netto) u. 2,26 € /m³ (brutto)
Wassergrundgebühr30,00 € / Jahr (netto) u. 32,10 € (brutto)

Kanalgebühren

Kanalgebühren
Kanalbenutzungsgebühren (Kläranlage Ebensfeld, Draisdorf, Itzgrund)3,17 € / m³
Kanalbenutzungsgebühr (keine Kläranlage)1,63 € / m³
Kanalbenutzungsgrundgebühr (Kläranlage Ebensfeld, Draisdorf, Itzgrund)30,00 € / Jahr
Kleineinleiterabgabe18,00 € / Einwohner

Alexander Sünkel
Steueramt
Steueramt
Rinnigstraße 6
96250 Ebensfeld

Anforderung der SteuerID durch den Bürger

Sie können sich Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erneut anfordern.

Anforderung Steuer ID

Das Bundeszentralamt für Steuern wird die SteuerID schriftlich an die Anschrift senden, die von der Meldebehörde übermittelt wurde.

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