Hundesteuer An- und Abmeldung

Die Haltung eines Hundes ist im Gemeindebereich Ebensfeld der Verwaltung zu melden, sobald der Hund über vier Monate alt ist. Bei der Meldung ist die Rasse, das Geschlecht, die Farbe und soweit bekannt der Wurfzeitpunkt anzugeben.

Die Hundehaltung unterliegt einer Jahressteuer von 25,00 €.
Ausnahme: Vorliegen eines Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestandes nach § 6 oder § 2 der Hundessteuersatzung des Marktes Ebensfeld.

Beim Halten von Kampfhunden, das sind Hunderassen, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992 enthalten sind, wird eine Jahressteuer von 600,00 € festgesetzt. Die Hundesteuer wird jeweils zum 15. Februar eines Jahres fällig (Ausnahme: Jahr der Anmeldung).

Wurde ein Hund veräußert, ist er abhanden gekommen oder musste er eingeschläfert werden, ist dieser beim Markt Ebensfeld wieder abzumelden. Eine Abmeldung ist auch notwendig, wenn der Hundehalter seinen Wohnort wechselt. Liegen die Voraussetzungen für eine Steuerpflicht in weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten vor, entfällt eine Steuerfestsetzung.

Marina Benkert
Steueramt
Rinnigstraße 6
96250 Ebensfeld

Datenschutz:
Die Daten werden verschlüsselt übertragen und der Auskunftssuchende wird mittels einer Transaktionsnummer registriert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte:

Frau Katrin Lienert
Telefon: 09573/9608-12
Fax: 09573/9608-30
E-Mail: datenschutz@ebensfeld.de

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