Die Haltung eines Hundes ist im Gemeindebereich Ebensfeld der Verwaltung zu melden, sobald der Hund über vier Monate alt ist. Bei der Meldung ist die Rasse, das Geschlecht, die Farbe und soweit bekannt der Wurfzeitpunkt anzugeben.
Die Hundehaltung unterliegt einer Jahressteuer von 25,00 €.
Ausnahme:
Vorliegen eines Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestandes nach § 6 oder §
2 der Hundessteuersatzung des Marktes Ebensfeld.
Beim Halten
von Kampfhunden, das sind Hunderassen, die in der Verordnung über Hunde
mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10. Juli 1992
enthalten sind, wird eine Jahressteuer von 600,00 € festgesetzt. Die Hundesteuer wird jeweils zum 15. Februar eines Jahres fällig (Ausnahme: Jahr der Anmeldung).
Wurde
ein Hund veräußert, ist er abhanden gekommen oder musste er
eingeschläfert werden, ist dieser beim Markt Ebensfeld wieder
abzumelden. Eine Abmeldung ist auch notwendig, wenn der Hundehalter seinen Wohnort wechselt. Liegen
die Voraussetzungen für eine Steuerpflicht in weniger als drei
aufeinander folgenden Kalendermonaten vor, entfällt eine
Steuerfestsetzung.
Datenschutz:
Die
Daten werden verschlüsselt übertragen und der Auskunftssuchende wird
mittels einer Transaktionsnummer registriert. Bei Fragen wenden Sie sich
bitte an die Datenschutzbeauftragte:
Frau Katrin Lienert
Telefon: 09573/9608-12
Fax: 09573/9608-30
E-Mail: datenschutz@ebensfeld.de