Kommunales Förderprogramm


Sehr geehrte Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet „Ortskern Ebensfeld“,

der Marktgemeinderat Ebensfeld hat in seiner Sitzung am 05.06.2018 das kommunale Förderprogramm beschlossen. Das kommunale Förderprogramm finden Sie hier.

Weiter steht Ihnen die Gestaltungsfibel für Informationen und Anregungen zur Verfügung. Diese finden Sie hier.

Im Vorfeld einer Antragstellung im Rahmen des kommunalen Förderprogramms ist eine sog. Sanierungsberatung notwendig. Diese Beratung wird vom Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg durchgeführt. Zuständig für den Markt Ebensfeld ist hier Frau Werthmann. 
Beabsichtigten Sie Maßnahmen an Ihrem Anwesen durchzuführen, vereinbaren Sie zeitnah einen Termin für die Sanierungsberatung. Beachten Sie unbedingt, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen werden darf.

Sie können zeitnah einen Termin mit Frau Schatz (Tel.: 09573/9608-13,
E-Mail sndrnschtzbnsfldd) vereinbaren.

Ihr

Bernhard Storath
Erster Bürgermeister

Sandrina Schatz
Personal, Standesamt
Rinnigstraße 6
96250 Ebensfeld
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Der Markt Ebensfeld braucht für einzelne Datennutzungen Ihre Einwilligung, um Ihnen unter anderem Informationen zu Ihren Interessen anzuzeigen.