Allgemeines:
Wenn Sie Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen („Ortsdurchfahrtsstraßen“) nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Kosten
Es entstehen Kosten je nach Umfang.
Datenschutz:
Die Daten werden verschlüsselt übertragen und der Auskunftssuchende wird mittels einer Transaktionsnummer registriert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte:
Frau Katrin Lienert
Telefon: 09573/9608-12
Fax: 09573/9608-30
Email: datenschutz@ebensfeld.de