Standesamt Online

Ab sofort können Sie hier Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden), die beim Standesamt Ebensfeld oder einem der ehemaligen Standesämter in den Ortsteilen beurkundet wurden, beantragen.

Bitte beachten Sie, dass nur zu in Ebensfeld oder den Ortsteilen erfolgten Beurkundungen Urkunden ausgestellt werden können.

Die Beantragung kann nur durch die betreffende Person selbst, deren Eltern, Großeltern oder Kindern erfolgen. Sonstige Verwandte müssen persönlich unter Vorlage ihres Ausweisdokumentes im Standesamt Ebensfeld vorsprechen und ein berechtigtes Interesse Nachweisen.

Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden gelten folgende Fristen:

- Geburtenregister: 110 Jahre
- Eheregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre

Nach Ablauf dieser Frist dürfen keine Urkunden mehr ausgestellt werden. In diesen Fällen kann nur noch eine Archivauskunft erteilt werden (Anfragen bitte persönlich oder per E-Mail).

Notwendige Unterlagen/Angaben

Angaben zur beurkundeten Person (Nachname, Vorname, Geburts- und evtl. Sterbedatum) sowie dem Ort der Beurkundung. Bei persönlicher Vorsprache zusätzlich Personalausweis oder Reisepass der anfragenden Person.

Kosten

In den einzelnen online Vorgängen werden Ihnen die entsprechenden Kosten angezeigt.

Ansprechpartner:

Standesamt Ebensfeld
Frau Katrin Lienert
Telefon: 09573/9608-12
E-Mail: katrin.lienert@ebensfeld.de

Datenschutz:

Die Daten werden verschlüsselt übertragen und der Auskunftssuchende wird mittels einer Transaktionsnummer registriert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte:

Frau Katrin Lienert
Telefon: 09573/9608-12
Fax: 09573/9608-30
E-Mail: dtnschtzbnsfldd

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