25.01.2021
seit 18.01.2021 besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im Rathaus Ebensfeld, ÖPNV und Einzelhandel. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege stellt für pflegende Angehörige insgesamt eine Million FFP2-Schutzmasken zur Verfügung. Diese Masken können von der Hauptpflegeperson voraussichtlich ab 25.01.2021 im Rathaus Ebensfeld abgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass die zu pflegende Person im Gemeindegebiet gemeldet sein muss und die Masken nur an die Hauptpflegeperson und nicht an mehrere Pflegepersonen ausgegeben werden können.