31. Okt 2025
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 24. September 2024 die Änderung der Zuschussrichtlinie „Kulturfond“ beschlossen.
Die örtlichen Vereine erhalten nunmehr auf
Antrag aus dem Kulturfonds folgenden Zuschuss:
Für die Jugendarbeit in den Vereinen wird eine Förderung
von 1,25 € pro Mitglied unter 18 Jahren gewährt.
Soweit die Meldung noch nicht vorliegt, werden die Vereine
gebeten, bis zum 31. Oktober 2025 schriftlich den derzeitigen
Mitgliederstand zu melden.
Zur Überprüfung unserer Unterlagen bitten wir Sie, uns
unbedingt die aktuelle Bankverbindung/IBAN des Vereins
mitzuteilen.