Wasserrecht; Neuerteilung einer gehobenen Erlaubnis für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Ebensfeld in den Main;

22. Okt 2025

Wasserrechtsbescheid vom 05.09.2025

Der Markt Ebensfeld hat vom Landratsamt Lichtenfels die gehobene Erlaubnis für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Ebensfeld in den Main erhalten. Der entsprechende Bescheid mit Planunterlagen vom 05.09.2025 (vgl. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 und 3, Art. 27b Abs. BayVwVfg) liegt nun im Bauamt (Rathaus Ebensfeld, Rinnig- straße 6, 96250 Ebensfeld Zimmer U13) des Marktes Ebensfeld während der allgemeinen Dienststunden vom 06.10.2025- 21.10.2025 aus. Einwendungen gegen dieses Vorhaben können während der o. g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift von jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, beim Markt Ebensfeld, Rathaus, Rinnigstr. 6, 96250 Ebensfeld oder beim Landratsamt Lichtenfels, Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels, erhoben werden. 

Mit Ablauf der Einwendungs- frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Mit dem Ende der Auslegungsfrist am 21.10.2025 gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt

Eine Ausfertigung des Bescheides inkl. Planunterlagen können Sie auf der Homepage des Marktes Ebensfeld (https://ebens- feld.de/de/rathaus/bauleitplanung.php) einsehen.

Für Fragen steht Ihnen Herr Walter (Tel.: 09573/9608-20 oder E-Mail: tobias.walter@ebensfeld.de) gerne zur Verfügung. 

Ebensfeld, den 17.09.2025 

Bernhard Storath 
Erster Bürgermeister

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