Öffentliche Zahlungsaufforderung

15. Feb 2026

Am 15. Februar 2026 werden zur Zahlung fällig:


• Grundsteuer A und B (§28 GrStG i.V.m. Art. 10 BayGrStG)
• Gewerbesteuer – Vorauszahlungen (§19 GewStG)
• Hundesteuer (§ 9 Hundesteuersatzung)


Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten des Marktes Ebensfeld erfolgen:
Volksbank Raiffeisenbank Obermain eG IBAN: DE68 7706 2139 0000 4140 00 BIC: GENODEF1SFF
Sparkasse Coburg – Lichtenfels IBAN: DE43 7835 0000 0092 5398 16 BIC: BYLADEM1COB

Es wird gebeten, bei Überweisungen unbedingt die auf dem letzten Ihnen zugegangenen Bescheid abgedruckte Personen-
konto-Nummer anzugeben. Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Gebührenpflichtige, die am Bankabbuchungsverfahren (Sepa-Verfahren) teil-
nehmen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Änderungen der Bankverbindung, hier muss ein neues SEPA-Mandat abgegeben werden.
Für alle bis zum genannten Termin noch nicht bezahlten Steuern und Abgaben, werden Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet.

Ebensfeld, 20.01.2026

Kasse – Markt Ebensfeld

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