15. Mai 2026
Am 15.05.2026 werden zur Zahlung fällig: • Grundsteuer A und B (§28 GrStG i.V.m. Art. 10 BayGrStG) • Gewerbesteuer – Vorauszahlungen (§19 GewStG) • Hundesteuer (§ 9 Hundesteuersatzung)
Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten des
Marktes Ebensfeld erfolgen:
Volksbank Raiffeisenbank Obermain eG
IBAN: DE68 7706 2139 0000 4140 00
BIC: GENODEF1SFF
Sparkasse Coburg – Lichtenfels
IBAN: DE43 7835 0000 0092 5398 16
BIC: BYLADEM1COB
Es wird gebeten, bei Überweisungen unbedingt die auf dem
letzten Ihnen zugegangenen Bescheid abgedruckte Personenkonto-Nummer anzugeben.
Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Gebührenpflichtige,
die am Bankabbuchungsverfahren (Sepa-Verfahren) teil-
nehmen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Änderungen
der Bankverbindung, hier muss ein neues SEPA-Mandat
abgegeben werden.
Für alle bis zum genannten Termin noch nicht bezahlten
Steuern und Abgaben, werden Mahngebühren und Säumniszu-
schläge berechnet.
Ebensfeld, 06.05.2026
Kasse
Markt Ebensfeld