Öffentliche Zahlungsaufforderung

15. Mai 2026

Am 15.05.2026 werden zur Zahlung fällig: • Grundsteuer A und B (§28 GrStG i.V.m. Art. 10 BayGrStG) • Gewerbesteuer – Vorauszahlungen (§19 GewStG) • Hundesteuer (§ 9 Hundesteuersatzung)

Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten des Marktes Ebensfeld erfolgen: 
Volksbank Raiffeisenbank Obermain eG IBAN: DE68 7706 2139 0000 4140 00 BIC: GENODEF1SFF 
Sparkasse Coburg – Lichtenfels IBAN: DE43 7835 0000 0092 5398 16 BIC: BYLADEM1COB 

Es wird gebeten, bei Überweisungen unbedingt die auf dem letzten Ihnen zugegangenen Bescheid abgedruckte Personenkonto-Nummer anzugeben. Diese Zahlungsaufforderung gilt nicht für Gebührenpflichtige, die am Bankabbuchungsverfahren (Sepa-Verfahren) teil- nehmen. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Änderungen der Bankverbindung, hier muss ein neues SEPA-Mandat abgegeben werden. Für alle bis zum genannten Termin noch nicht bezahlten Steuern und Abgaben, werden Mahngebühren und Säumniszu- schläge berechnet. 

Ebensfeld, 06.05.2026 

Kasse
Markt Ebensfeld

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