31. Dez 2025
wir weisen auf folgendes hin:
Die Zufahrt zur Veitskapelle (im oberen Bereich) ist an Silvester 31.12.2025 gesperrt.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen ist verboten (§ 23 1. SprengV). Dies bedeutet, dass das Abbrennen von Feuerwerk in der Umgebung der St.-Veits-Kapelle nicht gestattet ist.
Wir bitten dies bitte unbedingt zu beacht