Umsetzung des Umsetzungskonzeptes „EU-Wasserrahmenrichtlinie“ für den Kellbach (FWK 2_103) Durchlässe 2024

31. Aug 2024

Liebe Bürgerinnen und Bürger, lieber Anlieger des Kellbaches/Aschbaches, laut EG-Wasserrahmenrichtlinie sollen alle Fließgewässer bis 2027 in einem guten ökologischen Zustand sein; um dieses Zeil zu erreichen, unterstützt der Landschaftspflegeverband die Kommunen im Landkreis Lichtenfels, da die Gewässer dritter Ordnung in kommunale Zuständigkeit fallen.

Im Lauf der letzten Jahre wurde für den Flusswasserkörper 2_F103, der auch Fließgewässer im Bereich des Marktes Ebensfeld umfasst, ein Umsetzungskonzept erstellt, das Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer konkretisiert. Im diesem Umsetzungskonzept wird das Augenmerk vor allem auf die Durchgängigkeit der kleinen Fließgewässer gelegt, so dass verschiedene Wasserorganismen durch diese hindurch wandern können. Viele dieser Fließgewässer sind jedoch aufgrund von Abstürzen, Durchlässen und Querbauwerken, die der Mensch in der Vergangenheit in diese eingebracht hat, nicht für Fische o. Ä. durchwanderbar.

Auch der Kellbach/Aschbach ist Teil des beplanten Flusswasserkörpers 2_F103 und im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Umsetzungskonzept sollen nun drei Durchlässe im Bereich zwischen Kleukheim und Unterküps durchgängig gestaltet werden. Hierzu werden Wasserbausteine gegen die Strömung in den Bach eingebracht, um den Wasserspiegel nach den Durchlässen zu erhöhen und die Strömungsgeschwindigkeit zu reduzieren. Wir bitten, die Arbeiten, die sich nur auf das Bachbett konzentrieren, zu tolerieren. Vielen Dank.

Für Fragen steht Ihnen Herr Walter (Tel.: 09573/9608-20 oder E-Mail: tbswltrbnsfldd) gerne zur Verfügung.

Ihr

Bernhard Storath
Erster Bürgermeister

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