Abkochanordnung Banzer Gruppe (hier: Freiberg und Draisdorf)

17. Jul 2024

Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung der Banzer Gruppe wurden im Trinkwasser mikrobiologische Verunreinigungen festgestellt. Das Leitungswasser darf ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden (Handhabung: einmal sprudelnd Aufkochen und anschließend mindestens 10 Minuten Abkühlen lassen).

Betroffen ist die zentrale Trinkwasserversorgung der Gemeinden Weingarten, Stetten, Tiefenroth, Gnellenroth, Hausen, Unnersdorf, Nedensdorf, Stadel, Altenbanz, Püchitz, Neubanz, Draisdorf, Freiberg, Neuhof, Zilgendorf, Kloster Banz, Herreth, Lahm und Pülsdorf. Weiterhin findet eine Sicherheitschlorung statt. Es treten deswegen keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigung auf.

Weitere Sofortmaßnahmen wurden eingeleitet.

Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
  • Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.

Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.“

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