Grundsteuerreform (Auszugsweise):
Wie läuft das Verfahren ab?
Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer haben eine sog. Grundsteuererklärung abzugeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sog. Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, sog. Grundsteuermessbescheid. Der durch das Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sog. Hebesatz multipliziert. Den Hebesatz bestimmt jede Kommune selbst. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümerinnen und Eigentümern in Form eines Bescheids, sog. Grundsteuerbescheid, von der Kommune mitgeteilt. Sie ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümerinnen und Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.
Was ist zu tun?
Ihre Grundsteuererklärung können Sie in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31.01.2023
bequem und einfach elektronisch über das Portal ELSTER - Ihr Online-Finanzamt unter www.elster.de abgeben.
Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
Weitere
Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der
Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um
die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter
www.grundsteuer.bayern.de Bei
Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische
Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00
Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie
erreichbar: Tel.: 089 – 30 70 00 77
Grundsteuer A | 340 v. H. |
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Grundsteuer B | 340 v. H. |
Gewerbesteuer | 350 v. H. |
Hundesteuer | 25,00 € / Jahr |
Hundesteuer für Kampfhunde | 600,00 € / Jahr |
Wasserverbrauchsgebühren | 1,69 €/m³ incl. Mwst (1,58 € netto) |
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Wassergrundgebühr | 16,05 € / Jahr (15,00 € netto) |
Kanalbenutzungsgebühr (Kläranlage Ebensfeld, Draisdorf, Itzgrund) | 2,25 / m³ |
Kanalbenutzungsgebühr (keine Kläranlage) | 1,65 / m³ |
Kanalgrundgebühr | 15,00 € / Jahr |
Kleineinleiterabgabe | 18,00 € / Einwohner |
Sie können sich Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erneut anfordern.
Das Bundeszentralamt für Steuern wird die SteuerID schriftlich an die Anschrift senden, die von der Meldebehörde übermittelt wurde.