01. Jan 2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 beschlossen, dass der Hebesatz für die Grundsteuer A auf 340 % und für die Grundsteuer B auf 190 % festgelegt wird.
Die Bescheide werden mit Datum vom 03.12.2024 erlassen. Die Gemeindeboten tragen diese zeitnah ab 03.12.2024 aus.
Sollten Sie Fragen zum Bescheid des Marktes Ebensfeld haben, so können Sie sich gerne an die Verwaltung, Steueramt (09573/9608-18) wenden.
Die Grundlage des Bescheides bildet neben der Satzung auch der Messbetrag vom Finanzamt. Hierzu haben Sie in den letzten Wochen oder Monaten einen Messbetragsbescheid von Ihrem zuständigen Finanzamt erhalten.
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Beratung bzw. Wertung hinsichtlich des Messbetrages vornehmen dürfen. Von Seiten des Finanzamts wurden die Kommunen aufgefordert, bei Fragen zum Messbetrag darauf zu verweisen, sich schriftlich mit dem für Sie zuständigen Finanzamt in Verbindung zu
setzen oder sich an die Information-Hotline zur Bayerischen Grundsteuerreform unter der Telefonnummer 089 307 000 77
zu wenden.
Ebensfeld, 29.11.2024
Bernhard Storath
Erster Bürgermeister