16. Mai 2025
Liebe Bürgerinnen und Bürger, in der zurückliegenden Bürgerversammlung in Ebensfeld kam die Bitte aus der Bevölkerung künftig weiterhin Bauland auszuweisen.
Für die Neuausweisung von Bauland muss eine entsprechende Nachfrage vorhanden sein. Eine Planung eines neuen Baugebiets kann erst bei ent-
sprechendem Bedarf beginnen. Wir möchten darauf hinweisen, dass es für die Grundstücke grundsätzlich eine Bauverpflichtung (3 Jahre) geben wird.
Haben Sie Interesse an einem Bauplatz in Ebensfeld? Bitte geben Sie Ihre formlose Interessensbekundung mit Angabe des geplanten Baubeginns bis spätestens 16.05.2025 beim Markt Ebensfeld schriftlich oder per Email (rathaus@ebensfeld.de) ab.
Für nähere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr
Bernhard Storath
Erster Bürgemeister